Neuerungen beim Ausweisverfahren
icon.crdate07.11.2023
Zwischen November 2023 und Mai 2025 werden verschiedene Änderungen im Bereich des Ausweisverfahrens eingeführt
Zwischen November 2023 und Mai 2025 werden verschiedene Änderungen im Bereich des Ausweisverfahrens eingeführt
Neu ab November 2023:
Bürgerinnen und Bürger müssen bei der Abholung Ihres Personalausweises nicht mehr mit ihrer eigenhändigen Unterschrift gegenüber der Behörde bestätigen, dass sie den PIN-Brief für ihren Online-Ausweis erhalten haben. Es reicht dann die einfache Zustimmung zu einem Text, der besagt, dass sie ihren PIN-Brief erhalten haben.
Kommunen, die spezielle Automaten für die Abholung besitzen, können so die Dokumente ohne Abholtermin ausgeben. Die Stadt Bad Schussenried verfügt NICHT über einen solchen Automaten.
Neu ab Januar 2024:
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Änderung wurde notwendig, da die Anerkennung des bisherigen Kinderreisepasses in den Staaten weltweit nicht mehr uneingeschränkt gegeben war. Insbesondere verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe wurden von einer Anzahl von Staaten als Einreisedokument nicht mehr akzeptiert.
Neu ab November 2024:
Ab November 2023 soll der PIN-Brief für den Online-Ausweis der antragstellenden Person direkt übergeben werden, wenn sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel beantragt. Der PIN-Brief wird dann nicht mehr per Post verschickt.
Als weitere Verbesserung werden ab 01.11.2024 die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Direktversand geschaffen. Damit kann das hoheitliche Dokument vom Hersteller direkt an die Meldeanschrift der Person versendet werden, die es beantragt hat. Dieser Service erfolgt auf Wunsch der antragstellenden Person und ist gebührenpflichtig. Der Gang zur Behörde oder -sofern vorhanden- zu einem Ausgabeautomaten entfällt damit.
Die technische und organisatorische Umstellung der neuen Verfahren benötigt etwas Zeit. Mit der Aushändigung des PIN-Briefs direkt bei der Beantragung und dem Versand der hoheitlichen Dokumente an die antragstellende Person ist daher erst ab Frühjahr 2025 zu rechnen.
Voraussichtlich neu ab Mai 2025:
Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – dadurch werden weitere notwendige Termine und zusätzliche Ausgaben vermieden.