Allgemeines
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung sowie die L-Bank für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.
Nähere Informationen über die Zuschüsse für Privatleute und Gewerbetreibende erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Bad Schussenried, Stadtkämmerei, Herrn Carsten Kubot Telefonnummer: 07583 9401-130. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Mitteilungen im Mitteilungsblatt "Schussenboten".