Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 410 v. H.
- Hebesatz Grundsteuer B: 410 v. H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 348 v. H.
Hundesteuer
- 1 Hund jährlich: 75,00 Euro
- Kampfhund: 600,00 Euro
- Zweiter und jeder weiter Hund: 150,00 Euro
- Zwingersteuer: 150,00 Euro
Wasser & Abwasser
Wasserzins
Wasserversorgungssatzung vom 22.09.2016, geändert am 13.02.2020, gültig ab 01.10.2020
- Die Verbrauchsgebühr beträgt in Bad Schussenried mit Ortsteilen und Stadtteilen 1,70 Euro/m³ + 7 % Mwst.
Grundgebühr: Staffelung nach Zählergröße
Abwassergebühr
Abwassersatzung vom 17.12.2010, geändert am 22.09.2016, geändert am 02.02.2017, geändert am 18.03.2021
- Die Abwassergebühr beträgt im Stadtkern Bad Schussenried und in den Stadtteilen Otterswang, Reichenbach und Steinhausen je Kubikmeter (m³) Abwasser 2,66 Euro
- Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelter Fläche 0,40 Euro
- Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt je Kubikmeter (m³) Abwasser:
- a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 42,50 Euro
- b) bei Abwasser aus geschlossenenen Grube 3,40 Euro
Kindergartengebühren
Kindergartenjahr 2021/2022
- 133,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
- 103,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
- 69,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
- 23,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren
Kindergartenjahr 2020/2021
- 130,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
- 100,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
- 67,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
- 22,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren