Tagespflege
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder, insbesondere für Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr und eine ergänzende Betreuung für Kindergarten- und Schulkinder. Qualifizierte Tagespflegepersonen nehmen Kinder in den eigenen Haushalt auf, arbeiten im Haushalt der Eltern oder auch in anderen geeigneten Räumen. Die Bezahlung richtet sich nach dem zeitlichen Umfang.
Individuell und bedarfsgerecht!
Die besondere Qualität des Betreuungskonzepts liegt in der engen Beziehung zur Tagespflegeperson. Immer mehr Eltern schätzen dieses Konzept als die individuellste Form ihre Kinder betreuen zu lassen – auch für Kleinkinder ab 0 Jahren. Die Betreuung bietet viel Spielraum für die jeweiligen Bedürfnisse des Kindes und den passgenauen Betreuungsbedarf der berufstätigen Eltern. Bei einer Tagespflegeperson kann ein Kind zu flexiblen Zeiten, am Wochenende oder über Nacht, betreut werden.
Familiär gut betreut!
Kinder fühlen sich in dem überschaubaren Rahmen einer Tagesfamilie wohl und wachsen mit den Tagesgeschwistern und anderen Kindern unterschiedlicher Altersstufen gemeinsam auf. Kindertagespflege reicht von der Betreuung ab 0 Jahren bis 14 Jahren.
Eltern,
die eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater suchen, sollten sich idealerweise drei Monate bzw. mindestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Beginn des Tagepflegeverhältnisses beim Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e. V. melden.
Interessierte Frauen und Männer,
die Tagespflegeperson werden wollen, können sich beim Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e. V. melden. Nach einem ausführlichen Informationsgespräch, telefonisch oder persönlich, werden Sie zum nächsten Tätigkeitsvorbereitenden Kurs eingeladen. In diesem Kurs erhalten Sie grundlegende Informationen über die Aufgaben, die rechtlichen und organisatorischen Fragen und klären ihre Eignung sowie ihre Motivation.
Förderprogramm der Stadt Bad Schussenried für Tagespflegepersonen und Anträge
Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 ein neues Förderprogramm für Tagespflegepersonen beschlossen.
- Förderung von Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2023 (ausgenommen Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) der Stadt Bad Schussenried (PDF-Dokument, 822,09 KB, 01.03.2023)
- Antrag auf Zuschuss für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege (Platzpauschale)
- Anlage zum Antrag auf Zuschuss für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege (Platzpauschale)
- Antrag auf Zuschuss Verlängerung Pflegeerlaubnis
- Antrag auf Zuschuss zu den Aufwendungen der Alterssicherung und Kranken-Pflegeversicherung