Haushalte für Teilnahme an Einkommens- und Verbrauchserhebung gesucht
Umfrage des Statistischen Landesamtes
Das Statistische Landesamt führt alle 5 Jahre eine Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVS) durch. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Unterstützen Sie das Statistische Landesamt, indem Sie für drei Monate Ihre täglichen Ausgaben dokumentieren. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der Bevölkerung in Deutschland zu gewinnen.
Als Dankeschön für Ihre vollständige Teilnahme erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 100 Euro.
Für Haushalte mit minderjährigen Kinderngibt es eine zusätzliche Prämie von 50 Euro. Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detailstichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Diese Haushalte erhalten zusätzlich eine Prämie von 25 Euro.
Somit erhalten teilnehmende Haushalte als Dankeschön eine Geldprämie zwischen 100Euro und 175Euro. Weitere Informationen zur Prämie finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes zum Thema EVS in den häufig gestellten Fragen.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) findet von Januar bis Dezember 2023 statt. Sie können sich bis Anfang September 2023 jederzeit anmelden. Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen möchten, füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung online aus. Aus allen Anmeldungen zieht das Statistische Landesamt dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl wird im Dezember 2022 getroffen, dann im März 2023 usw.
Um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewährleisten, wird die EVS als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird man daher unter Umständen nicht zur Teilnahme eingeladen. Wurde ein Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, besteht aber die Möglichkeit, dass man im Laufe des Erhebungsjahres 2023 „nachrückt“.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (statistik-bw.de)
Pressemitteilung der Stadt Bad Schussenried zum Download (PDF-Datei)