Hinweis an die Hundebesitzer
Die Ortspolizeibehörde erhält derzeit vermehrt Beschwerden von Anwohnern über freilaufende Hunde sowie liegen gelassenen Hundekot im Bereich Spielplatz Ahornweg (Roppertsweiler).
Leider haben die Presseartikel der letzten Zeit diverse Hundehalter nicht erreicht, daher starten wir erneut einen Aufruf, den Hund anzuleinen und die Hinterlassenschaft der Vierbeiner auf Gehwegen und auf privaten Grundstücken unverzüglich zu beseitigen.
Wir möchten anmerken, dass gemäß § 14 Polizeiverordnung Bad Schussenried der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen – und schon gar nicht in fremden Vorgärten oder Wiesen zu verrichten hat. Auch städtische Blumenrabatten entlang von Straßen sind keine Hundetoilette!
Natürlich kann ein solches Malheur mal passieren, jedoch ist der abgelegte Hundekot unverzüglich vom Hundeführer zu beseitigen. Hundekottüten erhalten Sie kostenlos bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro.
Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 16 Polizeiverordnung Bad Schussenried ist eine Missachtung dieser Verpflichtung eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet. Sollten Sie als Hundeführer dabei beobachtet werden, wie Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen, wird die Ortspolizeibehörde der Verfolgung solcher Anzeigen im Rahmen ihrer Verpflichtung nachkommen.
Ebenso weisen wir darauf hin, dass es gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Polizeiverordnung Bad Schussenried nicht gestattet ist, Hunde auf Spielplätze und Liegewiesen, Bolz- und Sportplätzen mitzunehmen. Ausgenommen sind lediglich Hunde, die von Sehbehinderten mitgeführt werden. Auch hier nehmen die Verstöße leider zu, vor allem im Bereich des Spielplatzes Ahornweg.
Bedenken Sie bitte, dass der Spielplatz für Kinder eingerichtet ist, die krabbeln, auf dem Boden spielen und womöglich in die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner liegen oder gar in den Mund nehmen. Entfernt ein Hundebesitzer den Kot seines Hundes also nicht, handelt er ordnungswidrig. Im Extremfall kann er sich sogar strafbar machen. Teilweise sehen die Gerichte es als fahrlässige Gefährdung an, wenn Hundehalter ihre Tiere auf Kinderspielplätze koten lassen und die Hinterlassenschaften nicht umgehend entfernen. Dann droht eine Geldstrafe, die deutlich teurer werden kann als ein Bußgeld. Wir bitten daher alle Hundehalter um Beachtung! Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

