Tafelausweise ab dem 07.01.2026 wieder bei der Stadtverwaltung erhältlich
Mit Beginn des neuen Jahres übernimmt die Stadtverwaltung Bad Schussenried wieder die Ausstellung von Tafelausweisen. Ab dem 07.01.2026 können Bürgerinnen und Bürger nach einer zweijährigen Pause wieder entsprechende Ausweise beantragen. Der zuvor geltende Aufnahmestopp für Neukundinnen und Neukunden wurde aufgehoben. Damit sind Neuausstellungen von Tafelausweisen wieder bei der Stadtverwaltung Bad Schussenried möglich.
Um einen Tafelausweis zu erhalten, müssen bestimmte Berechtigungskriterien erfüllt werden, wie z. B. der Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung), Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kinderzuschlag, Wohngeld, kleiner Rente, Unterhaltsvorschuss und weitere. Zur Ausstellung des Tafelausweises sind entsprechende Nachweise sowie ein gültiger Personalausweis/Reisepass und ein Passbild vorzulegen.
Anträge auf Ausstellung eines Tafelausweises erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Bad Schussenried im Sachgebiet Ordnung und Soziales, Wilhelm-Schussen-Straße 34, im Sozialamt bei Frau Ederle, Telefonnummer: 07583/9401-227.
Für weitere Fragen steht Frau Meyer (Leitung Sozialarbeit) vom DRK-Kreisverband Biberach e.V. zur Verfügung. Kontaktdaten: Telefonnummer: 07351/1570-32, alexandra.meyer(@)drk-bc.de.
Tafel Bad Schussenried
Biberacher Straße 4, 88427 Bad Schussenried
tafel.badschussenried(@)drk-bc.de
Öffnungszeiten: Donnerstag, 13:30 - 15:45 Uhr

