Das Ordnungsamt informiert
Seit März 2025 hat die Stadt Bad Schussenried nach längerer Vakanz wieder einen gemeindlichen Vollzugsdienst beschäftigt, der u.a. für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist.
Diese Überwachung ist jedoch entgegen mancher Meinung von Bad Schussenrieder Bürgern nicht „überzogen“ oder „willkürlich“ oder dient gar dem Zweck, entgangene Einnahmen nachzuholen. Unser GVD kontrolliert lediglich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und sanktioniert bei entsprechenden Verfehlungen nach rechtlichen Vorgaben. Es steht der Stadt Bad Schussenried auch keine Entscheidungsbefugnis zu, in welcher Höhe ein Bußgeld erteilt wird. Dies ist rechtlich ganz klar im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes geregelt. Ebenso gibt es auch keine Entscheidungskompetenz, ob man bei entsprechend bekannten Kennzeichen oder persönlich bekannten Personen „ein Auge zudrückt“ oder nicht.
Unser gemeindlicher Vollzugsdienst kontrolliert und sanktioniert generell gem. § 12 Straßenverkehrsordnung StVO Parkverstöße auf Gehwegen (übrigens zum Schutz für Fußgänger, damit diese den Gehweg ungehindert nutzen können), in Kreuzungen und Einmündungen bzw. an engen Straßen (zum Schutz von Anwohnern im Falle von Rettungseinsätzen, um ein ungehindertes Zufahren der Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten) oder an übersichtlichen Stellen (zum Schutz von jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer). Auch das Parken auf der falschen Fahrbahnseite ist ein Dauerbrenner bei den täglichen Kontrollen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 12 (StVO) vor, dass man grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite parken darf. Nicht an der linken. Auch dieser Verstoß wird gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der GVD führt oftmals Gespräche mit Passanten oder erhält gezielt Hinweise zu Problemstellen in Bad Schussenried -oder den Ortsteilen- und ist gemäß dem Polizeigesetz auch gehalten, diesen Hinweisen nachzugehen.
Leider lässt das Verständnis von vielen Verkehrsteilnehmern für die Tätigkeit unseres Gemeindlichen Vollzugsdienstes und unserer Sachbearbeiter beim Ordnungsamt zu wünschen übrig. Auch der Anstand, mit welchem unseren Kolleginnen begegnet wird, fehlt zuweilen, so dass sich die Damen z.T. täglich Beleidungen und Beschimpfungen anhören müssen – obwohl sie einfach nur ihre rechtmäßige Arbeit nachgehen, um so auch die Sicherheit für Alle zu erhöhen.
Wir wünschen uns daher von Ihnen, den Bürgern und Verkehrsteilnehmer, die evtl. von unserem Ordnungsamt kontrolliert oder sanktioniert werden, einen respektvollen und maßvollen Umgang – denselben, den Sie von den Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes als Dienstleistung erwarten können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.