Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Nächster Wahltermin
Die nächste vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahltermin am 23.02.2025 offiziell bestätigt
27.12.2024
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Weg für vorgezogene Neuwahlen freigemacht. Er habe sich dazu entschieden, den 20. Deutschen Bundestag aufzulösen und Neuwahlen für den 23.02.2025 anzusetzen, sagte der Präsident am 27.12.2024 auf Schloss Bellevue in einer TV-Ansprache. Ein entsprechendes Schreiben sei an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben worden.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt, nachdem die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zerbrochen war. Der Bundeskanzler erhielt für seinen Antrag wie beabsichtigt keine Mehrheit. Er bat daraufhin den Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen und vorzeitige Neuwahlen anzuberaumen. Auf den 23.02.2025 als Wahltermin hatten sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union schon vorher geeinigt. Dieser Termin wurde jetzt von Steinmeier bestätigt.
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Die Neuwahl muss dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
Briefwahl bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025
27.12.2024
Auch bei der nächsten Bundestagswahl ist es möglich seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Hiermit möchten wir Sie informieren, was Sie bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag beachten müssen.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 werden die allgemein geltenden Fristen durch Rechtsverordnung verkürzt, so auch die Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge der Kandidierenden. Diese hat folglich auch Auswirkungen auf die Briefwahl, über die wir hiermit vorab informieren möchten:
Sobald die Wahlbenachrichtigungen durch die Stadt Bad Schussenried beim vorgezogenen Wahltermin zugestellt wurden (voraussichtlich ab Mitte Januar 2025), kann der für die Briefwahl erforderliche Wahlschein mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck beim Bürgerbüro der Stadt Bad Schussenried, Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried entweder persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – oder auch online auf der Internetseite der Stadt Bad Schussenried beantragt werden. Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler allerdings erst nach der Lieferung der Stimmzettel an die Kommunen. Die Auslieferung der ersten Chargen der Stimmzettel erfolgt voraussichtlich am 07.02.2025. Ob die Stadt Bad Schussenried bei dieser Charge dabei ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt unbekannt. Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Stadt Bad Schussenried und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der Stadt Bad Schussenried eingegangen sein müssen, liegt beim Wahltermin 23.02.2025 somit nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Im Hinblick auf die sehr kurze Frist für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen, wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahl auch direkt vor Ort beim Rathaus Bad Schussenried zu den üblichen Öffnungszeiten wahrgenommen werden kann.
Sobald der Stadt Bad Schussenried weitergehende Informationen zur Briefwahl vorliegen, werden diese und auch der Link für den Online-Antrag frühestmöglich veröffentlicht.