Rückschnitt
icon.crdate05.08.2021
von Anpflanzungen
Rückschnitt von Anpflanzungen
(05.08.2021)
Seit Wochen erhält das Ordnungsamt Beschwerden von Bürgern über zugewachsene Fuß- und Gehwege sowie eingeschränkte Sicht auf den Straßen durch auswuchernde Anpflanzungen aus privaten Grundstücken. Sicher hat die Witterung der letzten Zeit zum starken Wuchs der Pflanzen beigetragen und sicher hat nicht jeder Grundstückseigentümer sofort Zeit, die Begrünung zurückzuschneiden, wenn Bäume und Pflanzen schnell wachsen.
Aber für die Fußgänger ist es oftmals ein Ärgernis, wenn sie bei Regen mit den Regenschirmen auf die Straße ausweichen müssen, weil z.B. der Bewuchs durch Hecken deutlich in den Gehweg ragt. Oder man zerkratzt wird, weil die Dornenbüsche auf den Gehweg ranken.
Wir möchten Sie daher nochmals bitten, Anpflanzungen -die aus Ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen- zurückzuschneiden. Hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben.
Bitte beachten Sie auch die geltende Satzung der Stadt Bad Schussenried „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)“. Diese verpflichtet die Straßenanlieger u.a. Gehwege und weitere benannte Flächen zu reinigen. Das beinhaltet gem. § 4 der Satzung auch die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub.
Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung außerdem auf Folgendes hinweisen:
Wenn Grundstückseigentümer ein Schreiben des Ordnungsamtes mit Aufforderung zur Durchführung eines Rückschnittes erhalten, dann handelt es sich hierbei um Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und hier die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschränken.
Die Stadtverwaltung handelt nicht „im Auftrag von Nachbarn“.
Die Stadtverwaltung prüft den Zustand des betreffenden Bewuchses und die Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsverhältnisse, bevor eine Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt.
Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten sind keine Aufgabe des Ordnungsamtes und werden auch nicht von uns bearbeitet. Entsprechende Anfragen werden diesbezüglich immer auf den zivilen Rechtsweg verwiesen.
Ihr Ordnungsamt