Auflösung der Jagdgenossenschaft Bad Schussenried-Schienenhof
icon.crdate16.04.2024
Auf der Homepage bereitgestellt am 16.04.2024
Auf der Homepage bereitgestellt am 16.04.2024
Die Jagdgenossenschaft Bad Schussenried-Schienenhof wurde aufgelöst, da die Mindestfläche von 1560 ha durch Verkauf von Flächen aus Privatbesitz an den Forst BW bzw. an das Land Baden-Württemberg unterschritten wurde.
Die verbleibenden Flächen der Jagdgenossenschaft wurden durch das Landratsamt Biberach (Jagd- und Waffenbehörde) an Forst BW zugeteilt.
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Schussenried-Schienenhof hat am 10.04.2024 beschlossen, das Guthaben an die Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) auszubezahlen. Die Jagdgenossen haben ab heute, mit dem Tag der Veröffentlichung, die Möglichkeit, einen Antrag auf Auszahlung, anteilig ihres Flächenanteils an der Jagdgenossenschaft, innerhalb von 3 Jahren zu stellen.
Dem Antrag muß ein Nachweis über das Eigentum (Katasterauszug) der Flächen zum 31.03.2024 sowie die Bankverbindung beigefügt sein.
Durch die gesetzliche Angliederung von Grundflächen an den Eigenjagdbezirk hat die Forst BW dem Grustückseigentümer der angegliederten Grundflächen eine angemessene Entschädigung zu zahlen (§ 12 Abs. 7 JWMG).
Anträge für die Auszahlung sind an
Erwin Gack
Ayweg 11
88427 Bad Schussenried
schriftlich zu stellen. Rückfragen werden unter der Telefonnummer: 0170/9239402 beantwortet.
gez.:
Erwin Gack
Vorstand Jagdgenossenschaft Bad Schussenried-Schienenhof