Service-BW - Dienstleistungen: Stadt Bad Schussenried

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Änderungen an die Rentenversicherung melden

Änderungen, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt geben.

Achtung: Wenn Sie anerkannter Vertriebener und Spätaussiedler oder Berechtigter nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 9. Oktober 1975 sind, gelten für Sie besondere Regeln. Sie sollten sich vor einem Umzug von den alten Bundesländern in die neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bei der Deutschen Rentenversicherung melden, um sich beraten zu lassen.

Wollen Sie für längere Zeit oder sogar für immer im Ausland bleiben, sollten Sie sich mindestens drei Monate vor der Auswanderung melden. Lassen Sie sich vorher beraten.

Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.

Dazu gehören beispielsweise:

  • jede Adress- oder Namensänderung
  • Änderungen des Familienstandes
  • Bankverbindung

Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie auch Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mitteilen.

Verfahrensablauf

Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, müssen Sie dies schriftlich per Post oder Fax mitteilen.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gibt Ihr Arbeitgeber Ihre Adress- oder Namensänderung weiter.

Beziehen Sie bereits ein Rente, teilen Sie die Änderungen dem Renten Service der Deutschen Post AG schnellstmöglich mit. Das können Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung sowie sonstige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) sein. Nur dann kann die Änderung bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden.

Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus und informiert unmittelbar den zuständigen Träger über die mitgeteilten Änderungen. Es ist daher ausreichend, wenn Sie nur den Renten Service über die Änderung informieren.

Hinweis: Bei allen Schreiben, Mitteilungen und Informationen an die Deutsche Rentenversicherung oder den Renten Service geben Sie immer auch die Versicherungsnummer an. Diese kann beispielsweise dem Sozialversicherungs- beziehungsweise Rentnerausweis entnommen werden.

Fristen

schnellstmöglich

Unterlagen

Bei Namensänderung oder Änderung des Familienstandes:
Urkunde im Original oder in beglaubigter Kopie (z.B. Heiratsurkunde)

Zuständigkeit

  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 28.11.2017 freigegeben.