Neustart Klimaschutz-Plusprogramm
Nachdem der Kommunale Programmteil von Klimaschutz-Plus (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) bereits in voller Bandbreite verfügbar war, wurde nun auch der gesamte Allgemeine Programmteil neu gestartet. Dabei handelt es sich um das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm, in dem investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Wärmeversorgung gefördert werden, das Allgemeine Beratungsprogrammszur Förderung von integralen Energiediagnosen sowie die Förderung für Modellprojekte. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kirchliche Einrichtungen oder andere, private Eigentümer/Besitzer von Nichtwohngebäuden. Fördersystematik und Förderhöhe (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2)sowie Fördersatz (grundsätzlich maximal 15 % der Investitionen) bleiben gegenüber 2010 im Grundsatz erhalten. Auch das strenge Kumulierungsverbot gilt weiterhin. Gegenüber dem Vorjahr sind jedoch die folgenden Änderungen zu verzeichnen:
- Die Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen auf der Basis regenerativer Energieträger (Holzpelletheizungen beliebiger Größe, Wärmepumpen bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt sowie Solarwärmeanlagen bis zu einer Kollektorfläche von 100 m2) wird wieder in die Förderung aufgenommen. Dies gilt allerdings nur in Verbindung mit mindestens einer anderen Maßnahme der energetischen Sanierung. Somit sind Maßnahmen an Neubauten nicht förderfähig, Maßnahmen an bestehenden Gebäuden nur dann, wenn zugleich z. B. eine (wenn auch kleine) Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes oder eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage vorgenommen wird. Größeren Wärmepumpen (z.B. zur Abwasserwärmenutzung), größeren Solarwärmeanlagen oder auch hier nicht förderfähigen Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen steht weiterhin das Programm „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ (HuW-EFRE) offen. Für kleinere Wärmepumpen zur Abwasserwärmenutzung (bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt), deren Errichtung nicht wirtschaftlich ist, kann im Programmteil C (Modellprojekte) eine Förderung beantragt werden.
- Die vornehmlich im Kommunalen Programmteil ausgeschriebene Förderung für die Sanierung der Straßenbeleuchtung (wie auch für den Einsatz von LED in bestehenden Ampelanlagen) wurde auch ins Allgemeine Programm aufgenommen, um ggf. aktive nicht-kommunale Investoren nicht auszuschließen. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen eine Stromeinsparung bzw. CO2-Minderung um mindestens 60 % gegenüber dem Istzustand erreicht wird. Dabei muss die Einsparung größenteils durch Reduktion der installierten Leistung (und nicht durch Verringerung der Brenndauer) erreicht werden.
- Zusätzlich zu den bisher im Rahmen der Erneuerung von Heizungsanlagen förderfähigen Maßnahmen ist nun auch die Erneuerung von Heizungspumpen und der hydraulische Abgleich des Heizungssystems (für einen Konvoi von mindestens fünf Gebäuden) förderfähig.
- Aus Kosten-Nutzen-Erwägungen wurde die Bagatellgrenze für die Behandlung von Anträgen auf eine Fördersumme von 5.000 € festgelegt. Die bisherige Untergrenze einer CO2-Minderung um 10 Tonnen pro Jahr entfällt dafür. Es werden also nur noch Anträge behandelt, die eine Förderung von mindestens 5.000 € erreichen.
- Antragsfrist ist der 31. März 2012, d. h. sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind, läuft das Programm über den Jahreswechsel hinweg!
Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de
Dämmung und neue Fenster gegen Hitzestau
Dämmung und neue Fenster gegen Hitzestau
Das Thema „Hitzeperioden“ ist aktueller denn je: Der Frühling in Deutschland war der zweitwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881. Heiße Sommer vor allem in den Städten lassen den Bedarf nach sommerlichem Wärmeschutz in Altbauten steigen. Vor zu hohen Temperaturen in Altbauten im Sommer schützt am besten eine gute Dämmung der Gebäudehülle, empfiehlt das Programm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Dazu gehören die Dämmung von Dach und Fassade. Wärmeschutzverglasungen und außen liegende Rollläden tragen ebenfalls zu erfrischenden Wohnverhältnissen bei. Auch richtiges Lüften hilft gegen schweißtreibende Temperaturen im Inneren.
Von Klimaanlagen rät das Landesprogramm allerdings ab. Mit teurem Strom werde nur die von außen eindringende Hitze heruntergekühlt, aber nicht verhindert, dass sie ins Haus gelangt. Gut sanierte ältere Häuser hingegen verhindern dies. Dämmstoffe wie Mineralwolle oder Zellulose leiten die Wärme im Sommer wesentlich langsamer nach innen als nicht gedämmte Außenwände oder Dächer. Das gleiche gilt für neue Fenster. Die Wärmeschutzmaßnahmen senken bei Hitzespitzen die Temperatur besonders unter dem Dach um fünf bis zehn Grad Celsius.
Was trotz Dämmung und anderen Maßnahmen noch an Wärme in das Haus eindringt, sollte nachts wieder heraus gelüftet werden. Besonders effektiv ist Querlüften mit vollständig geöffneten Fenstern. So entweicht die angesammelte Wärme im Raum und die aufgeheizten Wände und Decken kühlen wieder aus. Wichtig: Tagsüber sollten alle Fenster geschlossen sein und die Rollläden heruntergelassen werden. Dann gibt es praktisch keinen Bedarf mehr für eine zusätzliche Kühlung mit dauerhaften hohen Nebenkosten.
Nähere Infos: http://www.energieagentur-biberach.de/, www.zukunftaltbau.de
Weitere Links zu Förderprogrammen