Aktuelles aus der Fischerei
01. März 2012
Ausstellung von Fischereischeinen
Die Ausstellung der Fischereischeine übernimmt bei der Stadtverwaltung Bad Schussenried zukünftig das Bürgerbüro im Erdgeschoß.
Zur Antragstellung werden Personalausweis, Sachkundehinweis (Prüfungszeugnis) und ein Lichtbild benötigt.
Die Kosten richten sich nach Art und Dauer des Fischereischeines.
22. März 2010
Änderung der Landesfischereiverordnung
Mit Wirkung vom 19. März 2010 ist die Änderung der Landesfischereiverordnung in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung zur Landesfischereiverordnung wurde am 19. März 2010 im Gesetzblatt veröffentlicht. Damit ist u.a. die Erhöhung der Fischereiabgabe von 6.- Euro auf nunmehr 8.- Euro (zum 20. März 2010) in Kraft getreten (§ 12 Abs. 1 Satz 1 LFischVO).
Es fallen zukünftig folgende Kosten für die Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit an:
Fischereischein auf Lebenszeit, 1 Jahr 28,- €
Fischereischein auf Lebenszeit, 5 Jahre 60,- €
Fischereischein auf Lebenszeit, 10 Jahre 100,- €
16.Dezember 2009
Fischerprüfung durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V
Das Land Baden-Württemberg übertrug mittels Beleihung die Abnahme der Fischerprüfung dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Fisch G, vom 18. 11. 2009). Seit November diesen Jahres führt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. die Fischerprüfung durch. Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ein vom Landesfischereiverband ausgestelltes Prüfungszeugnis, wie im Anhang ersichtlich.
Das Prüfungszeugnis enthält folgende fälschungssichere Merkmale: Wasserzeichen, Stempel des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. und die Unterschrift des Präsidenten Wolfgang Reuther.
Gemäß § 14 Abs. 1 LFischVO kann mit diesem Prüfungszeugnis der Fischereischein für Baden-Württemberg erteilt werden.
04. März 2009
Änderung bei Ausstellung von Jugendfischereischeinen
Nach der Neuregelung des § 32 Abs. 2 Fischereigesetz wird der Jugendfischereischein bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Der bisherige Abs. 3 des § 32, der eine Ausstellung für nur ein Kalenderjahr vorsah, ist gleichzeitig aufgehoben worden.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung bzw. die Verlängerung des Jugendfischereischeines beträgt nun einmalig 5,00 €. Die bereits für das Kalenderjahr 2009 ausgestellten Jugendfischereischeine werden gebührenfrei bei der Stadtverwaltung Bad Schussenried, Zimmer 14 verlängert.