Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bad Schussenried-Ingoldingen
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Öffentliche Auslegung
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schussenried - Ingoldingen hat am 22.Februar 2005 die Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 08. August bis einschließlich 08. September 2005 beim Stadtbauamt Bad Schussenried, 2.OG., Wilhelm-Schussen-Str. 36 in 88427 Bad Schussenried und beim Bürgermeisteramt Ingoldingen, St. Georgen-Straße 1 in 88456 Ingoldingen öffentlich aus.
Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist beim Stadtbauamt Bad Schussenried oder der Gemeindeverwaltung Ingoldingen schriftlich, während der Dienststunden auch mündlich, zur Niederschrift vorgebracht werden
Bad Schussenried, 29.07.2005
gez. Georg Beetz Bürgermeister