Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 410 v. H.
- Hebesatz Grundsteuer B: 410 v. H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 348 v. H.
Hundesteuer
- 1 Hund jährlich: 75,00 EUR
- Kampfhund: 600,00 EUR
- Zweiter und jeder weiter Hund: 150,00 EUR
- Zwingersteuer: 150,00 EUR
Wasser & Abwasser
Wasserzins
Wasserversorgungssatzung vom 16.11.2006, gültig ab 01.01.2007
- Die Verbrauchsgebühr beträgt in Bad Schussenried mit Ortsteilen und Stadtteilen Otterswang, Reichenbach und Steinhausen 1,51 €/m³ + 7 % Mwst.
- und für die an die Wasserversorgung Atzenberg angeschlossene Ortsteile Atzenberg, Burg, Fünfhäuser und Hopferbach ab 01.01.2008 1,51 €/m³ + 7 % Mwst.
- Grundgebühr: Staffelung nach Zählergröße
Abwassergebühr
Abwassersatzung vom 16.12.2010, gültig ab 01.01.2010
- Die Abwassergebühr beträgt im Stadtkern Bad Schussenried und in den Stadtteilen Otterswang, Reichenbach und Steinhausen je Kubikmeter (m³) Abwasser 2,42 €
- Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelter Fläche 0,09 €
- Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt je Kubikmeter (m³) Abwasser:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 40,00 €
b) bei Abwasser aus geschlossenenen Grube 3,20 €
Kindergartengebühren
Kindergartenjahr 2011/2012
- 89 EUR für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren.
- 68 EUR für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren.
- 45 EUR für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren.
- 15 EUR für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren.
Kindergartenjahr 2012/2013
- 91 EUR für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren.
- 70 EUR für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren.
- 46 EUR für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren.
- 15 EUR für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren